Wenn eine Frau die Männerkrise für beendet erklärt…

Constanze Ehrhardt hat sich in der FAZ auf sechs Seiten mit der vermeintlichen Männerkrise beschäftigt.

Sie ist Akademikerin und 32 Jahre alt, da unterstelle ich ihr einfach mal, dass sie noch keine männlichen Kinder hat, mit denen sie persönliche Erfahrungen zum Thema Männerkrise sammeln konnte, sonst würden solche Tatsachen kaum unter den Tisch fallen:

  • Jungen machen 76 Prozent der diagnostizierten ADHS-Patientienten unter 19 Jahren aus.
  • Für gleiche Leistung werden Jungen schlechter bewertet.
  • Jungen landen eher an der Sonderschulen (sie stellten 2009 64 Prozent der Sonderschüler in Baden-Württemberg).
  • Jungen gehen häufiger ohne Abschluss von der Schule ab (2009: 64 Prozent der Schulabbrecher).
  • Jungen stellen 78 Prozent der Selbstmörder unter 26.

Das alles findet in Frau Ehrhardts Text keine Beachtung. Ohne die persönliche Erfahrung mit meinen Kindern würde ich dem Klagelied der Männerkrise vermutlich wenig Beachtung schenken. So durfte ich aber erleben, wie meinem Sohn von seiner Klassenlehrerin in der 5. Klasse ADHS unterstellt wurde, während sein Werklehrer einfach nur diagnostizierte: „Das ist doch einfach nur ein Junge. Dem muss man auch mal Grenzen setzen können.“ Bei einer Genderverteilung von 85,8 Prozent Frauen zu 14,2 Prozent Männern gibt es leider nicht viele solcher Werklehrer an deutschen Grundschulen – da braucht man sich nicht zu wundern, dass Jungen mittlerweile dreimal häufiger mit Psychopharmaka ruhiggestellt werden und am Gymnasium meiner Tochter bis zum Ende der zehnten Klasse Jungen bereits exotischen Charakter haben, und bei der Abschlussfeier wurden 14 Mädchen besonders erwähnt, weil sie die besten Abis gemacht haben. Gut der Beste war wieder ein Junge. Aber so alleine unter den Top 15 wirkte er schon etwas verloren

Frau Ehrhardt präsentiert stattdessen lieber Tony Soprano – den TV-Serien-Mafiaboss mit Burn-out – als Emanzipationsverlierer, um zu unterstellen, es liege an der Unfähigkeit der Männer, sich mit den geänderten Rahmenbedingungen durch selbstbewusste Frauen anzufreunden, wenn Kritiker oder Männerrechtler heutzutage eine Männerkrise herbei fabulieren.

Auf Seite 3 fasst es der Berliner Professor für Literaturwissenschaften Andreas Kraß wunderschön zusammen:

„Männlichkeit in der Krise könnte man auch anders nennen, nämlich: Patriarchat in der Krise.“ Kraß kräuselt die Stirn, aber er lächelt. „Wenn es heißt, der Mann steckt in der Krise, dann geht es auch um den Wunsch, diese Krise zu beseitigen. Also die Privilegien zurückzuerhalten, die er verloren hat, oder um deren Verlust er zumindest fürchtet.“ Dass der Mann nicht mehr selbstverständlich das Familienoberhaupt mit der Lizenz zur Maulfaulheit ist – ist das das Problem? „Das ist historisch gesehen das Neue. Das ist die Krise, wenn man so will.“

Das mag für eine Frau eine wunderbare einfache und das weibliche Ego fütternde Erklärung sein: Letztendlich demonstriere die Männerkrise das Scheitern des Mannes an der modernen und selbstbewussten Frau. Die Frau als Fisherman’s Friend: „Ist sie zu stark, bist du zu schwach.“ Wie in ihrem Beispiel von Tony Soprano scheitert der moderne Mann also, weil seine Frau sich nicht mehr in den alten Rollenklischees der Gattin von Vito Corleone sieht. Wie dessen Sohn Michael Corleone scheitert Tony Soprano daran, dass er in einem sehr patriachischen Umfeld (der Mafia) eine Frau ausgewählt hat, die zu Hause eine feminine Plaudertasche als Partner haben möchte. Warum sie dann nicht einfach in die Welt zieht und für das Familieneinkommen sorgt, damit sich ihr Mann nicht mehr in einem Gender-feindlichen Umfeld rumtreiben muss, das leider wenig hilfreich ist, um abends die Erlebnisse des Tages mit der Partnerin zu teilen, verrät der Text von Frau Ehrhardt leider nicht.

Deshalb ist diese Erklärung auch etwas oberflächlich und kurz gedacht.

Erstens entspringt es vermutlich immer noch einer Kleinmädchenfantasie, dass Männer, die über ihre Gefühle reden können, wirklich attraktiver für Frauen sind. Männliche Gefühle sind unglücklicherweise nicht immer das, was sich Frauen darunter vorstellen.

Zweitens könnte man mit der Oberflächlichkeit eines Herrn Kraß auch das Ende von Genderkrise und Feminismus ausrufen, und Genderstudien als Restmüllprodukt für den Abfallhaufen der akademischen Geschichte entsorgen. Warum jammern heutzutage überhaupt noch so viele Feministinnen und andere Frauen über die Benachteiligung ihres Geschlechts, wo doch das letzte Gesetz, welches ihnen die Selbstverwirklichung erschwert hat (§ 1356 BGB, nach welchem der Ehemann entscheiden durfte, ob seine Frau arbeiten geht) 1977 geändert wurde?

Das Schuldprinzip bei der Scheidung wurde bereits 1976 abgeschafft. Seitdem können sie sich trennen, die Kinder mitnehmen und Unterhalt kassieren.

Die Kontrolle der Familienplanung macht ihnen seit Einführung der Pille und den Änderungen des §218 niemand mehr streitig.

Wo gibt es hier noch eine Gleichberechtigungskrise, wenn Frauen seit 1977 die Möglichkeit haben in freier Entscheidung ihr Leben zu gestalten?

Frauen machen mittlerweile häufiger Abitur, trotzdem schaffen sie es nicht, ebenso viel Geld zu verdienen wie Männer und seltener von Altersarmut bedroht zu sein?! Und immer noch fühlen sie sich vom krisengeschüttelten Patriarchat unterdrückt? Da stimmt doch was nicht!

Mit der Logik von Herrn Kraß bin ich geneigt zu sagen: Das Problem dieser Frauen ist, dass sie sich nach der finanziellen Verantwortungslosigkeit zurücksehnen, welche sie im klassischen Patriarchat leben konnten. Frauen die sich heute noch unterdrückt fühlen, wo es keinerlei Gesetze gibt, die ihnen die Gleichberechtigung erschweren (und im Gegenteil viele, die sie ihnen erleichtern), sehnen sich einfach nach einer Zeit zurück, wo es nicht in ihrer Verantwortung lag, aus ihren, mittlerweile schon lange ebenbürtigen Schulabschlüssen und Ausbildungsmöglichkeiten adäquat bezahlte Anstellungsverhältnisse zu generieren. Sie sehnen sich nach einer Zeit zurück, in der sie sich nicht mit lästigen Fragen beschäftigen mussten, wie: „Kann ich mit meinem Abschluss in Kunstgeschichte überhaupt genug Geld verdienen um nicht von Altersarmut bedroht zu sein?“ Oder andersrum: „Ist es für ein anständiges Einkommen inklusive Altersvorsorge vielleicht doch erforderlich, entgegen meiner persönlichen Neigung mal über einen Abschluss in einem MINT-Studiengang nachzudenken?“ Weil damals letztlich jemand anderes die Verantwortung dafür trug, dass sie nicht verhungerten oder von Altersarmut bedroht waren, egal was für eine Ausbildung sie machten – der Ehemann!

Wenn der Gender Pay Gap zu 64 Prozent aus der unökonomischen Berufswahl und zu 27 Prozent aus den mangelhaften (weil nicht paritätischen) Familienentscheidungen und nur zu 9 Prozent (2 Prozent des gesamten Einkommensunterschieds) aus unerklärbaren Gründen resultiert, die sich aber vermutlich eher mit schlechterem Verhandlungsgeschick als mit sexueller Diskriminierung erklären lassen, dann ist die Vermutung nicht ganz abwegig, dass die von Feministinnen heutzutage herbeigeredeten Probleme eigentlich eher die Sehnsucht der modernen Frauen ausdrücken, in der eigenen Verantwortungslosigkeit des Patriarchats glücklich zu werden. Immerhin müssen sie Mikro-Aggressionen als Grund heranziehen, um überhaupt noch einen Grund zu finden, weshalb sie in der westlichen Welt unterdrückt werden.

Ähnlich wie Tony Soprano, wollen diese Frauen es zwar anders machen als frühere Generationen, wirklich den Schritt in die alleinige Verantwortung für ihre beruflichen und familiären Entscheidungen wollen sie aber ganz und gar nicht.

Warum müssen wir uns sonst, knapp vierzig Jahre nach dem Fall des letzten diskriminierenden Gesetzes, immer noch das Klagelied anhören, dass Frauen unterdrückt werden? Wegen des Ampelmännchens?

Natürlich wäre es unerträglich für die feministische Selbstwahrnehmung, eine Sehnsucht nach der weiblichen Verantwortungslosigkeit im Patriarchat zuzugeben. Deshalb suchen diese Frauen natürlich auch eine Alternative zum fürsorglichen Ehemann, der früher die Kosten für suboptimale Lebensentscheidungen trug, um heute nicht selbst die Verantwortung tragen zu müssen.

Die Mütterinitiative hat es mit ihrer Forderung nach einem bedingungslosen Grundeinkommen für Mütter wunderbar deutlich gemacht: Was früher der Ehemann gemacht hat, soll heute der Gesetzgeber übernehmen, damit sich die Mutter mit „ihrem“ Wunschkind bloß nicht mit einem gleichberechtigten Vater abgeben muss. Der Gesetzgeber möge doch gefälligst dafür sorgen, dass eine Mutter auch ohne Vater genug Geld für sich und ihre Kinder zur Verfügung hat.

Ebenso wollen diese Frauen keine Verantwortung dafür tragen müssen, wenn die von ihr gewählte Ausbildung in der Regel weniger Arbeitgeber zu Begeisterungsstürmen hinreißt und sie deshalb in der Regel für einen Abschluss in französicher Lyrik des 18. Jahrhundert nicht das gleiche Gehalt zahlen wollen wie für einen Abschluss in Ingenieurswissenschaften.

Während früher ihre Männer dafür gesorgt haben, dass sie unabhängig von ihrer Ausbildungswahl nicht verhungern müssen und einen angenehmen Lebensstil pflegen konnten, soll heute der Gesetzgeber dafür sorgen, dass sie unabhängig von Ausbildung, Berufserfahrung und längerer Auszeit beim Nachwuchs ein ebenso angenehmes Leben führen können wie zu Zeiten der Kernfamilie, wo Don Corleone allein für das Familieneinkommen gesorgt hat, während seine Gemahlin sich um den inneren Zusammenhalt der Familie gekümmert hat. Nicht wie Tony Soprano, der sich mit seiner Frau über die emotionale Öffnung streiten muss. Auch darf geflissentlich ignoriert werden, dass Männer 31 Prozent mehr arbeiten (9,3 Stunden mehr als die durchschnittlich 30,3 h/Woche bei Frauen).

Natürlich soll auch der Gesetzgeber dafür sorgen, dass Frauen trotz der oben genannten (von Frauen selbst entschiedenen) Gründe gleiche Chancen auf einen Posten im Aufsichtsrat haben. So wie Herr Piech seinem ehemaligen Kindermädchen einen kuscheligen Entscheiderposten besorgt hat, soll der Staat dafür sorgen, dass diese Frauen unabhängig von Familienplanung und Berufswahl in den Aufsichtsräten und Vorständen vertreten werden (egal ob Studien zu dem Ergebnis kommen, dass sich Frauen in Aufsichträten keinen Deut sozialer und weniger egomanisch verhalten) und egal ob sich die Mehrzahl der Frauen in diesen Positionen gegen eine Quote aussprechen.

Offenbar haben die Frauen, die heute Genderstudien und Feminismus noch für notwendig halten, genau das gleiche Problem, dass Frau Ehrhardt und Herr Krass den Männern unterstellen.

Anscheinend haben beide Geschlechter das Problem, dass sie vom Gesetzgeber erwarten, er möge ihre Anpassungsprobleme an eine Gleichberechtigung bei gleicher Verantwortung kompensieren.

Vielleicht, liebe Frau Ehrhardt, können wir uns auf eines einigen: Wir erklären gemeinsam Männerkrise wie Frauenkrise für beendet und hören auf, irgendwelche Diskriminierungslegenden aufgrund von Mikro-Aggressionen oder gesellschaftlicher Erwartungshaltungen herbei zu fantasieren. Stattdessen konzentrieren wir uns darauf, jene Gesetze anzupassen, die heute noch ein antiquiertes Rollenmodell zementieren.

Dann können wir hoffentlich mal wieder anfangen, in friedlicher Eintracht der Geschlechter zu leben. Gleichberechtig und in gleicher Verantwortung und Ich verspreche ihnen, dass ich dann auch mal offen über meine Gefühle, Sorgen und Ängste rede, ohne meine Therapeutin dumm anzumachen.

Bei den Männern hätte ich gern folgende Gesetze gleichberechtigungsoptimiert, um Rollenklischees nicht zu zementieren:

  • Gleiches Sorgerecht für unverheiratete Männer
  • Gleichberechtigtes Umgangsrecht nach der Trennung
  • Ein Unterhaltsrecht, dass die Betreuungszeit berücksichtigt
  • Gleichberechtigter Elternzeitanspruch für nicht zusammenlebende Paare
  • Das Recht von Männern, sich gegen Elternverantwortung entscheiden zu können
  • Gleichberechtigte Wehrpflicht. Ich weiß, sie ist momentan ausgesetzt – jedoch nicht abgeschafft. Falls die Ukrainekrise doch noch eskaliert, werden sonst sicherlich wieder ausschließlich Männer zwangsverpflichtet, um sich totschießen zu lassen.

Ich bin gespannt auf ihre Liste.

Viele Grüße

Lutz Bierend

9 Antworten auf „Wenn eine Frau die Männerkrise für beendet erklärt…

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  1. § 1356 BGB, nach welchem der Ehemann entscheiden durfte, ob seine Frau arbeiten geht

    Hast du für diese Aussage Belege? Idealerweise welche von vor 1977 und nicht aus feministischer Quelle.

    [1. Juli 1958–1. Juli 1977] § 1356.
    (1) [1] Die Frau führt den Haushalt in eigener Verantwortung. [2] Sie ist berechtigt, erwerbstätig zu sein, soweit dies mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar ist.
    (2) Jeder Ehegatte ist verpflichtet, im Beruf oder Geschäft des anderen Ehegatten mitzuarbeiten, soweit dies nach den Verhältnissen, in denen die Ehegatten leben, üblich ist.

    http://lexetius.com/BGB/1356,3

    Selbst wenn ich viel Fantasie an den Tag lege kann ich die obige Aussage nicht aus dem Gesetzestext herauslesen.

    Der §1356 von 1958 widersprach ganz klar Art. 3 Abs. 2 GG. Daher war die Änderung natürlich richtig. Aber selbst wenn man den Widerspruch zum GG außer Acht lässt, hätte der Ehemann lediglich ein Vormundschaftsgericht zur Entscheidung anrufen können.

    Anwendung fand der Paragraph daher nicht. Dass die Änderung erst 1977 erfolgte liegt einfach daran, dass der Gesetzgeber für die Familienrechtsreform 1976 ewig brauchte der §1356 in diesem Zusammenhang geändert wurde.

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    1. http://www.focus.de/wissen/mensch/geschichte/tid-21578/zum-weltfrauentag-meilensteine-der-frauenemanzipation-in-deutschland-die-erste-frau-die-ohne-erlaubnis-ihres-ehemannes-arbeiten-darf_aid_605621.html
      Klar ist nichts amtliches sondern nur der Focus, und ich war zu der Zeit auch noch zu jung, als dass ich es aus eigener Erfahrung wüsste welche Konsequenzen dieser Paragraph in der Rechtssprechung wirklich hatte, aber selbst wenn der Ehemann lediglich durch das Amtsgericht den Arbeitswunsch seiner Frau unterbinden kann, ist die Formulierung so, dass ich sie umgekehrt auch als diskriminierend empfunden hätte, wenn da statt „Ehefrau“ „Ehemann“ stehen würde.

      Letztendlich muss ein Gesetz ja nicht so formuliert sein, dass es unwiderruflich die Freiheit einschränkt um diskriminierend zu sein oder klassische Rollenmodelle zu forcieren.

      Das ist ja das gleiche Problem mit dem gemeinsamen Sorgerecht bei Unverheirateten Vätern. Natürlich kann jeder Vater theoretisch gesehen auch gegen den Willen der Mutter das Sorgerecht bekommen, aber gerade in wilden Ehen hält die gegenwärtige Regelung Väter davon ab das Sorgerecht zu beantragen, wenn die Mutter sich durch seinen Wunsch bedroht fühlt (weil sie vielleicht Sorgen hat, er könne sie verlassen und die Kinder mitnehmen). Dann verzichten Väter womöglich auf dieses Recht, weil sie den nicht Hausfrieden riskieren wollen, wenn sie es doch gegen den Willen der Mutter gerichtlich durchsetzen. Letztendlich sollen beide Elternteile entscheiden können wie sie ihre Leben gestalten können automatisch das Sorgerecht erhalten. Dann spart man sich solche Auseinandersetzung. Das gleich gilt wenn von der Frau erwartet wird, dass sie den Haushalt führt und ihre Berufstätigeit davon abhängig gemacht wird, ob sie das mit ihren Putz, Koch und Kinderfürsorge Tätigkeiten vereinbaren kann.

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      1. Klar ist nichts amtliches sondern nur der Focus

        Das ist ja das Problem. Die von dir getroffene Aussage findet sich in vielen Medien, Blogs oder Interviews. Gerade der §1356 wird ständig als Beleg für überwundene Frauenunterdrückung angeführt. Gleichzeitig ist die Suche nach glaubwürdigen und belastbaren Belegen dafür schwierig.

        Wenn also, dieser eine Paragraph ein so großes gesellschaftliches Problem war. Warum lassen sich dann keine Zeitungsberichte aus dieser Zeit, Klageschriften oder Urteile dazu finden? Es gibt meiner Ansicht nach also nur zwei Erklärungsmöglichkeiten. Entweder gab es tatsächlich ein Problem von kaum nennenswerter Relevanz, das bis Heute aufgeblasen wird. Oder es handelt sich um ein frei erfundenes Märchen. In beiden Fällen taugt das Beispiel aber nicht für einen erfolgreichen Kampf für Gleichberechtigung.

        Man muss das Wahre immer wiederholen, weil auch der Irrtum um uns her immer wieder gepredigt wird und zwar nicht von einzelnen, sondern von der Masse, in Zeitungen und Enzyklopädien, auf Schulen und Universitäten. Überall ist der Irrtum obenauf, und es ist ihm wohl und behaglich im Gefühl der Majorität, die auf seiner Seite ist.

        ist die Formulierung so, dass ich sie umgekehrt auch als diskriminierend empfunden hätte, wenn da statt “Ehefrau” “Ehemann” stehen würde.

        Ja, sicher. Ich will ja auch nicht zurück zu den damaligen Gesetzen. Die Änderung an sich war schon richtig.

        Letztendlich muss ein Gesetz ja nicht so formuliert sein, dass es unwiderruflich die Freiheit einschränkt um diskriminierend zu sein oder klassische Rollenmodelle zu forcieren.

        Richtig. Mit der Familienrechtsreform 1967 wurden viele nicht neutrale Formulierungen aus den Gesetzestexten entfernt. Der Gesetzgeber war zur dieser Reform gezwungen, da das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich klar gestellt hatte, dass es nicht die Aufgabe des Staates ist ein bestimmtes Familienmodell zu forcieren.

        Das ist ja das gleiche Problem mit dem gemeinsamen Sorgerecht bei Unverheirateten Vätern.

        In dem Bereich liegt einiges im Argen. Ich persönlich bin für ein pauschales gemeinsames Sorgerecht, Wechselmodell als gesetzlich bevorzugte Betreuungsmethode sowie verpflichtende Vaterschaftstests bei Geburt. Die Gründe dafür würden an dieser Stelle aber zu weit gehen.

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      2. Man muss das Wahre immer wiederholen, weil auch der Irrtum um uns her immer wieder gepredigt wird und zwar nicht von einzelnen, sondern von der Masse, in Zeitungen und Enzyklopädien, auf Schulen und Universitäten. Überall ist der Irrtum obenauf, und es ist ihm wohl und behaglich im Gefühl der Majorität, die auf seiner Seite ist.

        Von Johann Wolfgang von Goethe

        Wird leider nicht richtig angezeigt.

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  2. Nur Jungen müssen damit zurecht kommen, dass sie gentialverstümmelt werden. Während bei Mädchen jeder noch so geringe indikationslose operative Eingriff an den Geschlechtsorganen strafbewehrt ist, meint man über die Grundrechte von Jungen hinweggehen zu dürfen und findet es ganz ok, wenn diese über die Beschneidung der Sexualität sozialisiert und zum Mann gemacht werden. Da findet man nicht nur, dass das nicht bestraft werden sollte, sondern gar dass es elterliches Recht sei, über den Körper des Kindes die grundgesetzlich besonders geschützte Initimssphäre verfügen zu dürfen. Deutlicher als angesichts des §226a StGB und §1631d BGB kann man wohl kaum erkennen, dass Männer nicht einmal vor dem Recht Frauen gleichgestellt sind.

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  3. fatherleft schrieb:
    „Klar ist nichts amtliches sondern nur der Focus, und ich war zu der Zeit auch noch zu jung, als dass ich es aus eigener Erfahrung wüsste welche Konsequenzen dieser Paragraph in der Rechtssprechung wirklich hatte,“

    Keine. Der Paragraph verstieß nämlich gegen Art. 3 GG und konnte/durfte daher von keinem Vormundschaftsgericht anerkannt/benutzt werden. Kommentator Nick hat dazu bei allesevolution einen ausführlichen rechtsgeschichtlichen Kommentar geschrieben (https://allesevolution.wordpress.com/2014/03/27/kais-blogstockchen-sag-wie-haltst-du-es-mit-dem-feminismus/ , runterscrollen bis ‚Das wird zwar immer wieder kolportiert,‘)

    Übrigens wurde erst in den letzten Jahren der Paragraph über das ‚Kranzgeld‘ (der Bräutigam mußte seiner Verlobten bei Auflösung der Verlobung wg. einer etwaigen verlorenen Jungfräulichkeit monetären Ausgleich leisten) abgeschafft. Ich habe mich immer darüber lustig gemacht, dass diese Regelung klarerweise gegen den Grundsatz der Gleichberechtigung der Geschlechter verstieß, und wie sowas noch im Gesetz stehen könne. Das Lustigmachen war gar nicht nötig, nach Inkrafttreten des GG wäre kein Gericht mehr diesen Paragraphen gefolgt.

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